VORSCHRIFTEN FÜR DIE VERWALTUNG UND DEN BETRIEB VON «PORT NATURA».
JACHTHAFEN MIT ANLEGESTELLEN UND KANÄLEN ZUR PRIVATEN NUTZUNG
EIGENTUM VON CANALES DEL FLUVIÀ NÀUTIC S.L.
Ziel dieser Betriebsordnung ist es, die Anlegestellen und -kanäle für das Anlegen von Booten an den entsprechenden privaten, nicht mit angrenzenden Grundstücken verbundenen Liegeplätzen von Port Fluvià, einem Binnenhafen, der gewerblich als «Port Natura» bekannt ist, zu regeln, die verbindlich sind und von den Mietern, Bewohnern und Benutzern eingehalten werden müssen. All dies in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der zehnten Zusatzbestimmung des Gesetzes 2/2013 vom 29. Mai über den Schutz und die nachhaltige Nutzung der Küste und der Änderung des Gesetzes 22/1988 vom 28. Juli über die Küsten sowie der zweiten Zusatzbestimmung des Königlichen Erlasses 876/2014 vom 10. Oktober, mit dem die Allgemeinen Küstenbestimmungen genehmigt werden.
Der Eigentümer ist Canales del Fluvià Nàutic, S.L., mit Meldeanschrift im Yachthafen, Camí del Joncar s/n, Mündung des Flusses Fluvià, 17470 Sant Pere Pescador (Girona), der für die Verwaltung, die Nutzung und den ordentlichen Betrieb der Liegeplätze zuständig ist, und mit E-Mail: info@portnatura.es und Website: www.portnatura.es.
In allen Angelegenheiten, die in dieser Regelung nicht vorgesehen sind, gelten gegebenenfalls die Bestimmungen des Gesetzes 10/2019 vom 23. Dezember über die Häfen, mit Ausnahme dessen, was gemäß dem zweiten Abschnitt seiner ersten Übergangsbestimmung für das frühere Gesetz 5/1998 vom 17. April über die Häfen von Katalonien gilt, und subsidiär und analog zu den Bestimmungen des Dekrets 17/2005 vom 8. Februar, das die Binnenschifffahrtsordnung von Katalonien und das Dekret 206/2001 vom 24. Juli, die Hafenpolizeiverordnung von Katalonien, sowie andere anwendbare lokale und staatliche Rechtsvorschriften genehmigt.
1. ZU LIEFERNDE DOKUMENTATION.
Die Mieter und Nutzer der Docks und Kanäle von «Port Natura» sind verpflichtet, über die folgenden Unterlagen zu verfügen, von denen «Port Natura» bei Abschluss des Liegeplatzvertrags eine Kopie zur Verfügung gestellt werden muss:
a. Offizielles Dokument mit den technischen Daten des Bootes.
b. Registrierung des Eigentums am Boot.
c. Angaben zur Identität des Bootseigners.
d. Versicherung des Bootes mit seiner Haftpflichtpolice mit den festgelegten gesetzlichen Höchstbeträgen zusammen mit der Quittung, diese bezahlt zu haben.
e. MARPOL-Zertifikat, wenn das Schiff es benötigt.
Diese Daten werden in Übereinstimmung mit dem geltenden Datenschutzgesetz verarbeitet.
2. KONTAKT.
Die Mieter, Bewohner und Nutzer der Docks und Kanäle von «Port Natura» müssen, unbeschadet der Angabe ihrer entsprechenden Daten, Adresse, Telefon, E-Mail, einen lokalen Kontakt angeben, damit sie in Notfällen benachrichtigt werden können, wobei sie Telefon, E-Mail und Adresse dieses lokalen Kontakts für die entsprechenden Benachrichtigungszwecke in Spanien angeben müssen. Jede Änderung der Adresse muss dem Eigentümer mitgeteilt werden. Adressänderungen entfalten nur dann Rechtswirkung, wenn sie der Geschäftsführung von «Port Natura» schriftlich mitgeteilt werden.
3. DAS BOOT MUSS KORREKT VERTÄUT SEIN. DIE BELEGUNG DES LIEGEPLATZES NICHT ÜBERSCHREITEN.
Mieter, Bewohner und Nutzer dürfen nur an dem ihnen zugewiesenen Liegeplatz festmachen, und zwar immer so, dass Schäden an den Anlagen oder an anderen Booten vermieden werden. Sie sorgen dafür, dass ihr Boot nach den Regeln der Sorgfaltspflicht sicher vertäut, mit den entsprechenden Festmachern und Fendern (in Anzahl und Höhe und gut an Deck befestigt) versehen und auf alle Wetterbedingungen vorbereitet ist, damit es nicht gegen den Steg oder andere Boote stößt.
Sie dürfen nur an den Liegeplätzen festmachen, die ihren Längen- und Breitenmaßen entsprechen. Die Länge des Bootes darf die Länge des Liegeplatzes nicht überschreiten, während die Breite des Bootes 10 % unter der auf dem Liegeplatz angegebenen Breite liegen muss, um die Fender verwenden zu können. Als Maße des Bootes gelten die Maße, die sich aus seinen tatsächlichen Abmessungen ergeben, einschließlich Fender, verlängerte Hecks oder Ausleger und sonstiges Zubehör, das eingebaut werden kann. In jedem Fall entscheiden die Hafenverwaltung und gegebenenfalls der Leiter der Schifffahrt über die Zweckmäßigkeit der Nutzung jedes Liegeplatzes unter Berücksichtigung der Erhaltung und Sicherheit des Bootes und der Einrichtungen.
Mieter, Insassen und Benutzer müssen darauf achten, dass kein Teil des Schiffes über die Grenzen seines Liegeplatzes hinausragt und Schäden verursacht, und die Einrichtungen der Docks und Kanäle respektieren.
4. WARTUNG, GUTE INSTANDHALTUNG.
Alle Boote, die an den Anlagen festgemacht sind, müssen in einem guten Erhaltungszustand, in einer guten Aufmachung, Schwimmfähigkeit und Sicherheit gehalten werden, und die Boote müssen in einem guten Zustand sein, so dass sie keine Gefahr für die übrigen Benutzer und die Anlagen von «Port Natura» darstellen.
An jedem Liegeplatz darf nur ein Boot liegen, und es darf kein Boot oder schwimmendes Gerät (Schlauchboot, Beiboot, Dingi, Windsurf, Jetski, …) daran befestigt sein.
Boote müssen ihren Namen und ihre Registriernummer gut sichtbar tragen, damit der Eigentümer identifiziert werden kann.
Stellt «Port Natura» fest, dass diese Bedingungen bei einem Boot nicht erfüllt sind, teilt er dies dem Eigentümer, den Bewohnern und den Nutzern des Liegeplatzes schriftlich an die angegebene Adresse mit und setzt ihnen eine Frist von einem Monat, um die festgestellten Mängel zu beheben oder das Boot von der Anlage zu entfernen. Wenn der Bootseigner nach Ablauf dieser Frist den Anforderungen nicht nachgekommen ist, ist «Port Natura» berechtigt, das Boot gegebenenfalls vorübergehend an seinem eigenen Liegeplatz festzusetzen oder das Boot vom Liegeplatz zu entfernen, um es auf dem Trockendock zu lagern. Die Kosten für die Entfernung oder Stilllegung des Schiffes gehen zu Lasten des Inhabers des Nutzungsrechts. All dies gilt unbeschadet der Benachrichtigung der Seebehörden für die entsprechenden rechtlichen Zwecke.
Besteht die Gefahr, dass das Schiff sinkt und/oder andere Schiffe oder Einrichtungen von Port Natura» beschädigt, ist Port Natura» berechtigt, das Schiff ohne Vorankündigung zu entfernen, es an einen anderen Ort zu bringen oder an Land zu setzen. Alle dadurch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Eigentümers, Mieters oder Nutzers.
Im Falle des Aufgebens des Schiffes gelten die Bestimmungen von Artikel 28.4 der Hafenpolizeiverordnung.
5. ZULASSUNGS- UND EINSICHTSRECHTE VORBEHALTEN.
«Port Natura» behält sich das Recht vor, den Zugang zu den Docks und Kanälen sowie zur Hafenplattform, d.h. zum gesamten Hafengebiet, für Personen zu verweigern, die sich störend verhalten oder eine der Regeln dieses Reglements nicht einhalten. Das Recht auf Zutritt gilt auch für Personen, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad kommen.
Der Mieter oder Nutzer von «Port Natura» ermächtigt das Personal ausdrücklich, sich an Deck des Bootes zu begeben, um die notwendigen Kontrollen durchzuführen, um die Sicherheit im Besonderen und die Einhaltung der vorliegenden Vorschriften im Allgemeinen zu gewährleisten.
6. WECHSELNDE BOOTSLIEGEPLÄTZE.
Die Direktion von «Port Natura» hat das Recht, den Liegeplatz der Boote vorübergehend oder endgültig gegen einen anderen, für ihre Nutzung geeigneten Liegeplatz auszutauschen, wenn dies aus Sicherheitsgründen, zur Durchführung von Arbeiten oder Wartungsarbeiten oder zur Optimierung der Flotte erforderlich ist. Zu diesem Zweck unterrichtet sie die betroffenen Mieter, Bewohner und Nutzer rechtzeitig.
7. VIDEOÜBERWACHUNGSKAMERAS.
Die Mieter, Bewohner und Nutzer der Docks und Kanäle von «Port Natura» akzeptieren und genehmigen ausdrücklich, dass sie von dem im Dock installierten CCTV-System aufgezeichnet werden können. Diese Bilder werden im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften gemäß dem Datenschutzgesetz behandelt.
8. NICHTÜBERNAHME DES LIEGEPLATZES.
Der Liegeplatzvertrag gibt einer natürlichen oder juristischen Person das Recht, ein bestimmtes Schiff anzulegen. Das Recht, diesen Liegeplatz zu nutzen, ist nicht übertragbar. Der Liegeplatz kann nicht übertragen oder untervermietet werden, es sei denn, der Eigentümer hat dies ausdrücklich genehmigt. Falls ein Nutzer beabsichtigt, den Liegeplatz für einen längeren Zeitraum freizuhalten, kann er die Untervermietung über «Port Natura» abwickeln.
9. KRAFTSTOFFAUSFLUSS.
Im Falle eines versehentlichen Auslaufens von Treibstoff im Hafenbecken ist die Ursache unverzüglich «Port Natura» zu melden, die geeignete Maßnahmen ergreift, um den Schaden für die Einrichtungen und die anderen Nutzer zu verringern, wobei der Verursacher für die entstandenen Kosten und sonstigen Folgen seiner Verantwortung haftet.
10. ENTLASTUNG VON DER VERANTWORTUNG FÜR DAS EIGENTUM.
«Port Natura» übernimmt keine Verantwortung für Diebstahl, Raub, Unfälle oder Schäden an Personen oder Sachen, die sich auf dem Gelände von «Port Natura» ereignen. Sie haftet weder für Schäden an Booten noch für Schäden oder Verluste, die an Booten in den Docks und Kanälen von «Port Natura» oder an geparkten Fahrzeugen und Anhängern entstehen können, da diese unter der Verantwortung und dem Risiko ihrer Eigentümer oder Benutzer stehen, unbeschadet etwaiger Sicherheitsmaßnahmen wie der Installation von Videoüberwachungskameras.
11. HAFTPFLICHTVERSICHERUNG.
Alle Boote, die in den Docks und Kanälen von «Port Natura» anlegen, müssen eine Haftpflichtversicherung gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen abschließen, die in jedem Fall Schäden an Dritten abdeckt, mit einer Mindesthaftungssumme von 300.000 Euro. Jedes Jahr muss «Port Natura» der Nachweis erbracht werden, dass die Zahlung der Versicherungsprämie auf dem neuesten Stand ist.
Die Mieter oder Benutzer haften für alle Schäden oder Ausfälle, die an den Installationen, Versorgungselementen, ihren eigenen oder denen Dritter infolge von Defekten an den Elementen, Installationen ihrer Boote oder durch schlechtes Manövrieren derselben verursacht werden. Bei Schäden und/oder anderen Vorfällen, die von den Nutzern an den Anlagen der Marina verursacht werden, müssen diese für die Reparaturkosten aufkommen.
Die Erzeuger von Abfällen, die bei einer Aktion innerhalb des Docks anfallen, sind für deren Entsorgung verantwortlich.
Die Eigentümer der Boote sind in jedem Fall zivilrechtlich haftbar für die Verstöße oder Schulden, die sie eingegangen sind, oder für die Verantwortlichkeiten, die gegen die Benutzer oder Skipper durch irgendeinen Titel verhängt werden können.
Die Boote haften gegebenenfalls mit einer echten Garantie für die Mieten oder Beträge, die ihnen für die Nutzung und den Genuss des Liegeplatzes zugerechnet werden, und gegebenenfalls für den Betrag der erbrachten Dienstleistungen sowie für die Schäden und Störungen, die sie an den Anlagen oder an Dritten verursachen.
Der Mieter oder Nutzer muss die Mieten oder ähnliche Beträge bis zur Räumung des Liegeplatzes zahlen.
Mieter, Bewohner und Nutzer sind für ihre Besatzung, ihre Familienangehörigen, Gäste oder Angestellten von Dritten verantwortlich und haben dafür zu sorgen, dass sie zu keiner Zeit andere Personen belästigen können.
12. ÜBERTRAGUNG.
Wenn der Eigentümer eines in den Docks und Kanälen von «Port Natura» liegenden Bootes beabsichtigt, dieses zu verkaufen, ohne dass das Boot an dem vorgesehenen Liegeplatz verbleibt, muss er dies unverzüglich der Direktion von «Port Natura» mitteilen, damit der neue Eigentümer gegebenenfalls den entsprechenden Mietvertrag unterzeichnen und die entsprechenden Unterlagen und Kontaktdaten bereitstellen kann. Sowohl der frühere Eigentümer als auch der neue Eigentümer haften für alle Beträge, die sie der Eigentümergesellschaft bis zum Datum der Unterzeichnung des neuen Mietvertrags schulden.
13. WARTUNGSUNTERNEHMEN.
Nur Unternehmen, die alle Arbeitsschutz- und Branchenvorschriften einhalten, erhalten Zugang zum Dock, um Reparaturen und/oder Wartungsarbeiten an den Booten auszuführen. Die Verantwortung für die Nichteinhaltung der Vorschriften liegt direkt beim Eigentümer/Leasingnehmer/Nutzer des Schiffes, an dem die Arbeiten durchgeführt werden.
14. STUNDEN DER STILLE.
Die Ruhezeiten sind von 24:00 bis 07:00 Uhr festgelegt. Während dieser Zeiten ist die Benutzung des Motors verboten, außer für An- und Ablegemanöver und für Fahrzeugbewegungen, außer im Eingangsbereich und auf der Straße vom Eingang zum Zugang zum Strand.
Wer die übrigen Kunden wiederholt stört oder das Aufsichtspersonal missachtet, muss den Hafen verlassen. Jeder wird gebeten, die Ruhe der Übernachtenden zu respektieren.
15. VERBOTEN.
a) Es ist verboten, die Fallen so locker zu lassen, dass sie an den Mast schlagen und dadurch die Nachbarn im Hafen stören und die Taue der anderen Benutzer stören können.
b) Es ist verboten, die Motoren laufen zu lassen, während das Boot vertäut ist. Die Motoren dürfen nur so lange betrieben werden, wie es zum Einstellen erforderlich ist.
(c) Es ist verboten, Unrat, Müll, Flüssigkeiten, Abwässer oder andere flüssige oder feste Verunreinigungen ins Wasser oder auf den Boden zu werfen. Der Müll muss in den dafür vorgesehenen Behältern entsorgt werden. Das Gleiche gilt für die Entleerung von Bilgen und/oder Tanks auf dem Gelände. Bilgepumpen dürfen in Docks und Kanälen nicht angeschlossen werden.
d) Es ist verboten, Schiffe mit Reinigungsmitteln oder Ähnlichem oder Kraftstofftanks im Hafenbecken zu reinigen.
e) Es ist verboten, an Bord der Boote Arbeiten oder Tätigkeiten auszuführen, die für andere Benutzer störend sind.
f) Die Verwendung von Lautsprechern, Sirenen oder akustischen Signalen ist generell verboten, es sei denn, es handelt sich um dringende oder gemeinnützige Warnungen.
g) Wenn Sie aufs Meer hinausfahren, muss das Stromkabel vom Drehturm getrennt bleiben, um elektrische Risiken für andere Benutzer des Docks zu vermeiden.
h) Es ist nicht erlaubt, mit Ketten an den Klampen festzumachen, da diese den Stahl und das Aluminium beschädigen, und auch keine Anker innerhalb der Docks und Kanäle zu verwenden.
i) Der Konsum von und/oder der Handel mit illegalen Substanzen ist verboten. Die spanischen Behörden verbieten den Konsum von alkoholischen Getränken durch Personen unter 18 Jahren.
j) Arbeiten und Reparaturen, Anstriche und Schleifarbeiten am Boot innerhalb der Anlagen von «Port Natura» sind nicht gestattet, es sei denn, «Port Natura» hat dies ausdrücklich genehmigt.
k) Für die Installation einer Satellitenschüssel ist die Genehmigung von «Port Natura» erforderlich.
l) Die Pontons müssen immer frei von Gegenständen sein, die die Durchfahrt behindern könnten.
m) Ohne vorherige schriftliche Genehmigung von «Port Natura» dürfen keine Bojen, Pfähle oder Gegenstände in den Gewässern des Hafens aufgestellt werden.
n) Im gesamten «Port Natura»-Gebiet ist das Aufhängen von Kleidung nicht gestattet.
o) Es ist verboten, explosive Materialien an Bord der Boote zu haben, mit Ausnahme von regulären Signalraketen.
p) Während des Betankungsvorgangs ist das Rauchen in der Nähe des Ortes, an dem er durchgeführt wird, verboten. Auf den Stegen ist das Kochen verboten. Im gesamten «Port Natura»-Gebiet ist das Anzünden von Feuer, Lagerfeuern und Grills sowie die Verwendung von Lampen mit offener Flamme verboten.
q) Es ist verboten, in den Docks und Kanälen Wasserski zu fahren, zu segeln, zu surfen, zu baden oder zu schwimmen. Es ist ausdrücklich verboten, im Bereich der Hafeneinfahrt zu fischen.
r) Es ist verboten, auf den Booten oder in den Docks und Kanälen hausieren zu gehen, Produkte zu verkaufen, unerlaubte Werbung zu betreiben oder Anzeigen oder Werbeplakate anzubringen sowie andere Handlungen, die für eine kommerzielle Nutzung in Frage kommen könnten.
s) Der kommerzielle Betrieb von festgemachten Booten ist verboten, es sei denn, sie schließen einen Vertrag mit «Port Natura» ab und zahlen die entsprechende Zusatzgebühr.
t) Es ist verboten, innerhalb der Marina Radar zu benutzen.
u) Es ist verboten, fremde Boote zu betreten.
v) Die Höchstgeschwindigkeit für die Schifffahrt innerhalb der Docks und Kanäle der Marina beträgt 3 Knoten.
w) Die Höchstgeschwindigkeit für den Verkehr im gesamten «Port Natura»-Gebiet beträgt 10 km/h, außer auf der Umgehungsstraße, wo die Höchstgeschwindigkeit 20 km/h beträgt.
16. DIE SCHIFFFAHRT AUF DEM FLUSSSYSTEM.
Boote, die im «Port Natura» liegen, dürfen den Fluss Fluvià nicht befahren und dürfen nur mit einer Höchstgeschwindigkeit von 3 Knoten aufs Meer hinausfahren. Um den Fluss Fluvià zu befahren oder den Rec Sirvent zu befahren, muss der Benutzer eine Erklärung bei der katalanischen Wasserbehörde abgeben und die entsprechende Gebühr entrichten.
17. FAHRZEUGPARKEN
Es ist strengstens verboten, auf der Straße und an Stellen zu parken, die den Verkehr anderer Fahrzeuge behindern und/oder erschweren.
Sowohl Boote als auch Anhänger müssen ausschließlich auf dem für Anhänger vorgesehenen Parkplatz abgestellt werden.
18. HAUSTIERE.
Haustiere müssen immer unter Aufsicht stehen und an der Leine geführt werden, wenn sie sich in den Gemeinschaftsbereichen von «Port Natura» aufhalten. In Bezug auf Haustiere sind die Hygienevorschriften zu beachten. Haustierbesitzer sind direkt verantwortlich für Schäden, Verschmutzungen, Aggressionen oder jegliche Art von Zwischenfällen, die direkt oder durch sie im «Port Natura» verursacht werden können, und in jedem Fall müssen das Tierschutzgesetz und die geltenden kommunalen Verordnungen eingehalten werden.
Die Anwesenheit von Haustieren in den Toiletten ist strengstens untersagt.
19. BEENDIGUNG DES VERTRAGS.
Die Nichteinhaltung einer der in diesem Dokument aufgeführten Regeln kann zur Kündigung des Liegeplatzvertrages führen, nachdem eine Mitteilung an die angegebene Adresse ergangen ist, in der eine Frist von fünfzehn Tagen gesetzt wird, um die Nichteinhaltung zu beheben, und wenn diese nicht behoben wird.
Im Falle einer Kündigung des Liegeplatzvertrages aus irgendeinem Grund muss der Eigentümer den Eigentümer oder Nutzer des Liegeplatzes schriftlich und unwiderlegbar unter der angegebenen Adresse benachrichtigen. Die Benachrichtigung hat volle Wirkung, wenn sie nur durch den ausdrücklichen oder stillschweigenden Willen des Empfängers oder durch Passivität, Irrtum, mangelndes Interesse, Nachlässigkeit oder Ungeschicklichkeit der Person, für die sie bestimmt ist, vereitelt wird, die das Boot entfernen muss, mit dem Hinweis, dass «Port Natura» befugt ist, das Boot vorübergehend an seinem eigenen Liegeplatz festzusetzen oder es vom Liegeplatz zu entfernen, um es auf dem Trockenen zu lagern, wenn dies nicht innerhalb von zwanzig Tagen geschieht. Die Kosten für die Entfernung oder Stilllegung des Bootes trägt der Inhaber des Nutzungsrechts. Dies alles gilt unbeschadet einer etwaigen Meldung an die Meeresbehörden mit den entsprechenden Rechtswirkungen.
20. UNTERWERFUNG UNTER DAS RECHT UND DIE GERICHTSBARKEIT DES GERICHTS DER SPANISCHEN GERICHTE MIT GERICHTSSTAND IN FIGUERES (GIRONA).
Im Falle von Zweifeln oder Divergenzen bezüglich der Auslegung und Anwendung der vorliegenden Bestimmungen unterliegen die Mieter oder Nutzer der spanischen Gesetzgebung und im Falle eines Rechtsstreits unter Verzicht auf ihren eigenen Gerichtsstand, falls dieser abweicht, der Zuständigkeit der Gerichte von Figueres (Girona).
21. VERÖFFENTLICHUNG UND BEKANNTMACHUNG.
Diese Vorschriften sind, wie angegeben, für alle Mieter, Bewohner und Benutzer der Docks und Kanäle von «Port Natura» und der Hafenplattform, dh im gesamten Hafengebiet, verbindlich und umfassen auch alle Personen, die, ohne zu sein ein Kunde, erreicht es zu Fuß oder mit dem Fahrrad.
Diese Vorschriften werden auf der Website von „Port Natura“ www.portnatura.es veröffentlicht und sind in den Geschäftsstellen erhältlich. Sie werden auch den erteilten Liegeplatzverträgen als Anlage beigefügt.
Sant Pere Pescador, 08. Juni 2022.